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Internationale & regionale Mobilität

Was ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU?

Kurze Antwort

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein EU-Recht, das Bürgern eines EU-Landes erlaubt, in einem anderen EU-Land ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten — zu denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Landes.

Als EU-Bürger brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis, um — angestellt oder selbstständig — in einem anderen EU-Land zu arbeiten. Sie haben zudem Anspruch auf Gleichbehandlung mit einheimischen Arbeitskräften bei Zugang zu Arbeit, Arbeitsbedingungen, Bezahlung und sozialen Vergünstigungen. Das Recht gilt in der gesamten EU und praktisch im weiteren EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie in der Schweiz.

Freizügigkeit ist eine allgemeine Regel, keine Garantie für eine bestimmte Stelle, und einiges hängt vom nationalen Recht ab — etwa können bestimmte Stellen im öffentlichen Dienst Staatsangehörigen vorbehalten sein, und ist Ihr Beruf reglementiert, muss Ihre Qualifikation ggf. zuerst anerkannt werden. Die aktuellen Regeln für Ihre Situation finden Sie in den offiziellen EU-Quellen unten.

Gut zu wissen

Dies ist allgemeine EU-Information, keine Beratung für einen Einzelfall. Nationale Regeln und Ausnahmen gelten; prüfen Sie die Details für Ihr Land und Ihren Beruf bei den offiziellen Quellen.

Arbeiten in Europa

Quellen

Zuletzt geprüft: Redaktionelle Verantwortung: LabourMarket.ai editorial